Die Pflege und Betreuung von Angehörigen ist eine große Herausforderung für Familien und kann oft nicht von einer Person alleine gelöst werden. Wir wissen, dass es oft eine Anstrengung ist, Fremde um Hilfe zu bitten. Die Pflegedienste in Baesweiler sind fachlich kompetent und helfen Ihnen gerne weiter und können somit die Kranken- und Altenpflege unterstützen und die Patienten umfassend betreuen. Daher zögern Sie nicht und lassen Sie sich beraten! Die erstklassigen Unternehmen freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Auch „häusliche Pflege“ genannt, ist die medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung. Und kommt zum Einsatz, wenn die Person aufgrund von Alter oder durch Krankheit pflegebedürftig ist und auf die Hilfe von anderen angewiesen ist. Die ambulante Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen erfolgt durch die professionellen Pflegekräfte des ambulanten Pflegedienstes sowie durch die pflegenden Angehörigen. Ambulante Pflegedienste besuchen den Patienten mehrmals wöchentlich oder je nach Bedarf mehrmals täglich zu Hause, um den Patienten und seine Angehörigen im Alltag zu unterstützen.
Bei der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ lebt die pflegende Hilfskraft in der Regel mit der pflegebedürftigen Person in einem Haus oder einer Wohnung und ist somit 24 Stunden am Tag vor Ort. Es gibt also jemanden, der sich rund um die Uhr um Ihre Lieben in Not, die tägliche Hygiene, die Zubereitung von Speisen, der Nahrungsaufnahme, Krankenhausbesuche, dem Gang zum Arzt, der Medikamentengabe und soziale Aktivitäten kümmert! Eine intensive und umfassende Betreuung ist somit gewährleistet und oft die einzige Alternative zum Pflegeheim.
Diese Begriffe sind wohl jedem geläufig, werden aber oft als Synonyme füreinander verwendet. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass es einen grundlegenden Unterschied zwischen diesen Institutionen gibt. Ein Pflegeheim bietet, wie der Name schon sagt, umfassende Betreuungsmöglichkeiten für pflegebedürftige Bewohner, im Gegensatz dazu stehen im Altenheim die sozialen Aspekte der Gemeinschaft im Vordergrund. Ein Pflegeheim ist daher Menschen vorbehalten, die auf intensive Pflege angewiesen sind. Zum Nachweis der Pflegebedürftigkeit ist ein „Pflegegrad“ erforderlich. Andererseits können auch nicht pflegebedürftige Menschen in ein Altenheim einziehen.
Ambulante Pflege: Pflegebedürftige benötigen oft unterschiedliche Betreuungen, daher lassen sich Umfang & Kosten für die häusliche Pflege pauschal nicht nennen. Angenommen der pflegebedürftige Versicherte hat mindestens Pflegegrad 2, kann bei der zuständigen Pflegekasse die Übernahme der Kosten für häusliche Pflegeleistungen beantragt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel bis zu einer bestimmten Obergrenze. Der Pflegebedürftige kann bei der Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst, Pflegesachleistungen beantragen. Wird er jedoch von einem Angehörigen gepflegt, besteht Anspruch auf Pflegegeld. 24-Stunden-Pflege: Grundsätzlich richten sich die Kosten für die 24h Pflege nach dem Betreuungs- & Pflegeaufwand & nach der jeweiligen Pflegegrad-Einstufung, daher ist es schwierig die Kosten pauschal zu nennen. Leider sind für viele Familien deutsche 24h Pflegekräfte oft nicht finanzierbar. Daher wird manchmal auf günstigere Arbeitskräfte aus dem Ausland zurückgegriffen.
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